Bestimmungen für die Teilnahme aM UNTERRICHT in den pädagogischen Werkstätten (im Folgenden: „Bestimmungen“)

KAPITEL I

§ 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Der Veranstalter des Unterrichts in den pädagogischen Werkstätten (im Folgenden: „Unterricht“) ist das Maritime Wissenschaftszentrum „Prof. Jerzy Stelmach“ in Szczecin, mit Sitz in Szczecin (70-655) in der ul. Nad Duńczycą 1, Steuer-Nr. NIP: 9552447181 (im Folgenden: „MCN“).
  2. Der Unterricht in den Werkstätten wird von Dozenten geleitet.
  3. Der Eintritt zum Unterricht in den Werkstätten ist kostenpflichtig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Direktor des MCN entscheiden, dass Gruppen den Unterricht kostenlos besuchen dürfen.
  4. Mit dem Ticketkauf stimmen Sie diesen Teilnahmebedingungen und den Bestimmungen zu.
  5. Der aktuelle Terminplan mit Tagen, Uhrzeiten und Themen der einzelnen Unterrichtsstunden in den Werkstätten wird auf https://centrumnauki.eu/ veröffentlicht.
  6. Ziel des Unterrichts ist:
    • Förderung des aktiven Lernens von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;
    • Entwicklung der Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, logisch zu denken, zu analysieren, Schlussfolgerungen zu ziehen und Fragen zu stellen;
    • Steigerung des Interesses an der Wissenschaft durch Experimente.
  7. Mit der Annahme der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen stimmen die Teilnehmenden zu, dass MCN die im Kontaktformular, das beim Ticketkauf online ausgefüllt wird, angegebenen personenbezogenen Daten erfassen und verarbeiten darf.
  8. Mit der Annahme der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen stimmen die Teilnehmenden der unentgeltlichen Verbreitung von Bildern zu, die während des Unterrichts aufgenommen wurden. Das Bild kann durch die Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters, dem YouTube-Kanal, den Streaming-Plattformen, den Profilen in den sozialen Medien einschließlich Facebook oder Instagram verbreitet werden. Das gewährte Recht zur Nutzung des Bildes betrifft nur die Nutzung, die oben angegeben wurde, ist räumlich unbegrenzt und wird für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Datum der Aufnahme gewährt.

§ 2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND DURCHFÜHRUNG DES UNTERRICHTS

  1. Die Termine für die Unterrichtsstunden werden von den MCN-Mitarbeitern festgelegt.
  2. Die Dauer des Unterrichts richtet sich nach der Art des Unterrichts und wird jedes Mal in der Beschreibung des Unterrichts auf https://centrumnauki.eu/ angegeben.
  3. Tickets können online auf https://centrumnauki.eu/ oder an der Kasse erworben werden. Für den Eintritt in den Unterricht muss das Ticket vorgelegt werden.
  4. Der Inhalt des Unterrichts ist an das Alter der Teilnehmenden angepasst, wie in der Beschreibung des Unterrichts auf der Internetseite https://centrumnauki.eu/ angegeben. Dies muss unbedingt beachtet werden.
  5. Bei Veranstaltungen für organisierte Gruppen behält sich das MCN das Recht vor, den Unterricht nicht durchzuführen bzw. zu verkürzen, wenn das Alter der Teilnehmenden nicht mit dem im Programm angegebenen Alter übereinstimmt, für das die Themen und die Methodik des Unterrichts entwickelt worden sind.
  6. Die Anwesenheit einer Betreuungsperson, die als Erwachsener gilt, ist während des Unterrichts für organisierte Gruppen erforderlich. Die Betreuungsperson ist für das Verhalten und die Disziplin der Teilnehmenden verantwortlich und haftet für alle von ihnen verursachten Schäden, u.a. für Schäden an Geräten oder Teilen der Einrichtung der Werkstatt.
  7. Betreuer von organisierten Gruppen nehmen nicht aktiv am Unterricht teil.
  8. Beim Unterricht für Einzelpersonen dürfen Kinder bis zu 13 Jahren nur in Begleitung von Erwachsenen, die für ihre Sicherheit verantwortlich sind, an dem Unterricht teilnehmen.
  9. Am Unterricht für organisierte Gruppen können mindestens 8 und höchstens 16 Personen teilnehmen. Die Gruppe, die am Unterricht teilnimmt, muss von 1 bis 2 Betreuungspersonen begleitet werden. Der Gruppenbetreuer wird nicht auf die Höchstzahl der Unterrichtsteilnehmer angerechnet.
  10. Die Höchstzahl der Teilnehmer am Einzelunterricht wird jeweils in der Beschreibung des Unterrichts auf https://centrumnauki.eu/ angegeben.
  11. Änderungen bezüglich des Unterrichts für organisierte Gruppen sind nach Absprache mit dem zuständigen MCN-Mitarbeiter via edukacja@centrumnauki.eu möglich. Änderungen können bis spätestens 14 Tage vor dem Unterricht vorgenommen werden.
  12. Sowohl den Teilnehmern des Unterrichts als auch der Betreuungsperson ist es nicht gestattet, den Verlauf des Unterrichts aufzuzeichnen oder auf irgendeinem Medium festzuhalten. Es ist erlaubt, mit vorheriger Zustimmung eines MCN-Mitarbeiters Fotos zu machen, um die Durchführung des Unterrichts zu dokumentieren oder als Erinnerung aufzunehmen. Die Verwendung von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Geräten ist während des Unterrichts nicht gestattet.
  13. Der Unterricht findet auf Polnisch statt.
  14. Für die Teilnahme am Unterricht ist der Erwerb eines Tickets für die Ausstellung nicht erforderlich.

§3

  1. Der Unterricht ist auf das jeweilige Alter der Teilnehmer abgestimmt. Sollte es Zweifel am Alter eines Kindes geben, haben die Dozenten das Recht, eine Erklärung der Erziehungsberechtigten anzufordern, die das Alter des Kindes bestätigt.
  2. Oberbekleidung, Rucksäcke, Koffer und andere persönliche Gegenstände müssen in der Garderobe auf der Ebene -1 im MCN abgegeben werden. Es ist nicht gestattet, die Werkstatt in Jacken oder mit großen Taschen zu betreten.
  3. Die Werkstätten haften nicht für wertvolle und empfindliche Gegenstände, die in der Kleidung oder in Rucksäcken und Taschen zurückgelassen werden, die an der Garderobe abgegeben werden, oder für Gegenstände, die unbeaufsichtigt bleiben.
  4. Die Teilnehmer sollten 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts am angegebenen Ort erscheinen. Bei Verspätung kann der Teilnehmer nicht am Unterricht teilnehmen. Bei Verspätung und Nichtinanspruchnahme des Tickets erfolgt keine Rückerstattung der Ticketgebühr und kein Umtausch auf einen anderen Termin.
  5. Es dürfen keine Getränke oder Speisen in die Räumlichkeiten der Werkstatt mitgebracht werden. Es ist auch verboten, Getränke oder Speisen zu konsumieren und diese auf den Tisch im Arbeitsbereich zu stellen.
  6. Das MCN behält sich das Recht vor, das Thema, den Ablauf des Workshops, die Anzahl der Teilnehmer zu ändern oder den Unterricht ganz abzusagen, wenn Ereignisse eintreten, auf die das MCN keinen Einfluss hat.

§4

  1. Während des Aufenthalts in der Werkstatt sind die Hinweise und Empfehlungen der Dozenten zwingend zu beachten.
  2. Nach Betreten der Werkstatt hat jeder Teilnehmer einen zugewiesenen Platz, den er ohne die Erlaubnis der Dozenten nicht verlassen darf.
  3. Der Aufenthalt in der Werkstatt ohne die Anwesenheit der Dozenten und der Zutritt zum hinteren Teil der Werkstatt sind verboten.
  4. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die Regeln des gesellschaftlichen Umgangs miteinander zu respektieren – jeder begegnet dem anderen mit Respekt und Wertschätzung. Personen, die sich unhöflich oder aggressiv verhalten, die Arbeit anderer Teilnehmer stören oder unangemessene Ausdrücke verwenden, können aufgefordert werden, den Raum zu verlassen, ohne in den Unterricht zurückkehren zu können und ohne eine Erstattung des Unterrichtspreises verlangen zu können.
  5. Es ist verboten, Fenster nach Belieben zu öffnen, sich auf Fensterbänke zu setzen, verschiedene Arten von Schaltern und Bedienfeldern an den Wänden oder an Geräten ein- oder auszuschalten.
  6. Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis der Dozenten irgendwelche Kabel in der Werkstatt zu berühren, anzuschließen oder abzutrennen. Es ist den Teilnehmern nicht gestattet, selbst Reparaturen vorzunehmen oder an den Geräten herumzuspielen.
  7. Die Nutzung von Computer und Beamer wird von den Dozenten beaufsichtigt und das Internet darf nur für Unterrichtszwecke genutzt werden.
  8. Es ist nicht gestattet, die Lehrmaterialien, die sich in der Werkstatt befinden, zu benutzen, um Schränke und Schubladen ohne die Erlaubnis der Dozenten zu öffnen.
  9. Es ist verboten, eigene Datenträger, Lehrmaterialien, Magnete, magnetisierte Metalle, Behälter mit Flüssigkeiten und andere gefährliche Gegenstände mit in die Werkstatt zu bringen.
  10. Es ist nicht erlaubt, während des Unterrichts ohne Erlaubnis der Dozenten im Raum herumzulaufen. Es ist untersagt, im Raum zu rennen.
  11. Das Verlassen der Werkstatt darf nur mit Erlaubnis der Betreuungsperson erfolgen.
  12. Jede Störung, Beschädigung oder Zerstörung muss den Dozenten sofort gemeldet werden. Im Falle einer Beschädigung von Geräten oder Ausrüstungsgegenständen in der Werkstatt gehen die Kosten für die Reparatur zu Lasten der Betreuungsperson.
  13. Jeder unglückliche Unfall (Schnittwunde, Bluterguss usw.) muss den Dozenten unverzüglich gemeldet werden.

§5

  1. Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln stehen, werden aus der Werkstatt verwiesen, ohne Rückerstattung der Ticketgebühr bzw. ohne die Möglichkeit das Ticket für einen anderen Tag umzutauschen.

KAPITEL II

Biologie- und Chemiewerkstatt

§6

  1. Die Biologie- und Chemiewerkstatt ist ein Ort des Arbeitens und Lernens, der den Erwerb von theoretischem Wissen und praktischen Fähigkeiten in den Naturwissenschaften ermöglicht.
  2. Die unbefugte Entnahme von Laborgläsern, Instrumenten und Geräten aus Schränken, Schubladen und dem Lagerraum ohne Erlaubnis der Dozenten ist streng verboten.
  3. Es ist verboten, Instrumente, Laborgläser und chemische Reagenzien aus der Werkstatt mitzunehmen.
  4. Bei Personen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, insbesondere aufgrund von Behinderungen und Erkrankungen, sollte der Dozent der Werkstatt vor dem Erwerb der Tickets per E-Mail biolchem@centrumnauki.eu kontaktiert werden, um zu bestätigen, ob die oben genannten Personen sicher am Unterricht teilnehmen können.

§7

  1. Vor der Durchführung des Experiments sollten die Unterrichtsteilnehmer mit folgenden Punkten vertraut sein:
    • eine detaillierte Beschreibung des Experiments, die während des Unterrichts oder vor dem Unterricht verteilt wird
    • die Sicherheitsbestimmungen, die bei der Durchführung des Experiments zu beachten sind.
  2. Vor der Durchführung des Experiments werden die Unterrichtsteilnehmer gebeten:
    • die notwendige persönliche Schutzausrüstung (Schürze, Schutzbrille, Handschuhe) nach Anweisung der Dozenten anzuziehen;
    • die notwendigen Geräte und Reagenzien zu holen und den Arbeitsbereich nach Anweisung der Dozenten vorzubereiten;
    • die Haare so zu fixieren, dass sie nicht mit den Laborgeräten in Berührung kommen können
    • lose Kleidungsstücke, Taschentücher, Anhänger usw. zu entfernen oder zu sichern (z. B. durch das Tragen einer Schürze), so dass sie keine Gefahr darstellen,
    • geeignete Sicherheitsschuhe tragen – flaches, festes Schuhwerk.

§8

  1. Die Durchführung des Experiments beginnt auf ausdrückliche Anweisung der Dozenten.
  2. Ohne vorherige Erlaubnis der Dozenten ist es nicht gestattet, die durchgeführten Experimente selbst zu verändern, z. B. die Menge der verwendeten Reagenzien zu erhöhen, etc.
  3. Die Anweisungen für die Durchführung grundlegender Labortätigkeiten (Ausgießen, Erhitzen usw.), die Vorgaben für den Umgang mit gefährlichen Stoffen und die Anleitungen für die Benutzung der Geräte im Labor müssen strikt eingehalten werden.
  4. Bei der Durchführung von Experimenten ist es wichtig, dass man sich auf die Experimente konzentriert, mit größter Sorgfalt vorgeht und Ruhe bewahrt.
  5. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man mit säurehaltigen Substanzen (z. B. starken Säuren, Laugen) arbeitet, um Verbrennungen am Körper und Schäden an der Kleidung zu vermeiden.
  6. Bei der Arbeit mit dem Brenner und brennbaren Stoffen ist besondere Vorsicht geboten. Bei einer eventuellen Entflammung sind die Anweisungen der Dozenten zu befolgen.
  7. Es ist nicht gestattet, eine Substanz ohne Etikett (Beschreibung) in einer Schale zu lassen.
  8. Bei Zweifeln über das weitere Vorgehen während des Experiments oder bei einem unerwarteten, ungewöhnlichen Verlauf des Experiments, sollte dies sofort dem Dozenten mitgeteilt werden.

§9

  1. Am Ende des Experiments sollten die biologisch-chemischen Abfälle so entsorgt werden, wie von den Dozenten vorgegeben. Besonders vorsichtig sollte mit säurehaltigen, giftigen, stinkenden, reaktiven Substanzen usw. umgegangen werden. Es sollten keine festen Stoffe (Papier, Glas, Metalle, Chemikalien usw.) in das Waschbecken geworfen werden.
  2. Nach dem Experiment sollten die Laborgeräte gründlich gewaschen werden. Alle Reagenzien-Behälter, saubere Laborgläser und Geräte sollten an dem von den Dozenten angegebenen Ort aufbewahrt werden. Die Arbeitsflächen sollten ebenfalls abgewischt werden.
  3. Nach Abschluss des Experiments sollte überprüft werden, ob alle Wasserventile geschlossen und die elektrischen Geräte ausgeschaltet sind.
  4. Nach dem Experiment werden die Hände gründlich gewaschen und der Arbeitsplatz aufgeräumt.

KAPITEL III
STEAM-WERKSTATT

§ 10

  1. Die STEAM-Werkstatt ist ein Arbeits- und Lernraum für den Erwerb von theoretischem Wissen und praktischen Fähigkeiten.
  2. Tische, Stühle und andere Sitzgelegenheiten in der Werkstatt dürfen nicht ohne die Erlaubnis der Dozenten umgestellt werden.
  3. Alle Materialien und Geräte müssen wie angewiesen verwendet und vor Beschädigungen geschützt werden. Die Unterrichtsteilnehmer erhalten mündliche Anweisungen zur Verwendung der Geräte und nutzen diese wie vorgesehen.
  4. Die Unterrichtsteilnehmer erhalten von den Dozenten Anweisungen zur Ausführung von Aufgaben und folgen diesen.
  5. Alle Geräte wie Tablets, Roboter, Steuerungen dürfen nur mit Erlaubnis der Dozenten ein- oder ausgeschaltet werden.
  6. Es ist nicht erlaubt, Inhalte auf digitale Geräte herunter- oder hochzuladen.
  7. Es ist nicht erlaubt, die Einstellungen von Tablets, Computern und Robotern oder die auf den Geräten installierte Software zu ändern. Es dürfen keine Programme, Apps oder Software-Updates selbst installiert werden.
  8. Es ist nur erlaubt, die Apps und Gerätefunktionen zu nutzen, die von den Dozenten vorgegeben werden.
  9. Am Ende des Unterrichts ist der Teilnehmer verpflichtet, seinen Platz sauber zu verlassen und die ihm anvertrauten Materialien und Lehrmittel abzugeben. Alle Geräte müssen an dem dafür vorgesehenen Platz zurückgelassen werden.
  10. Bei Personen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, insbesondere aufgrund von Behinderungen und Erkrankungen, sollte der Dozent der Werkstatt vor dem Erwerb der Tickets per E-Mail steam@centrumnauki.eu kontaktiert werden, um zu bestätigen, ob die oben genannten Personen sicher am Unterricht teilnehmen können.

KAPITEL IV
MODELLIERWERKSTATT

§ 11

  1. Die Modellierwerkstatt ist ein Arbeits- und Lernort für den Erwerb theoretischer Kenntnisse und praktischer Fähigkeiten in den exakten Wissenschaften.
  2. Alle Materialien und Geräte müssen gemäß den Anweisungen verwendet und vor Beschädigungen geschützt werden. Die Unterrichtsteilnehmer erhalten eine mündliche Anleitung zum Gebrauch von Geräten und verwenden diese wie vorgesehen.
  3. Nur die Gegenstände, die für die Aufgaben im Unterricht notwendig sind, dürfen sich während des Unterrichts auf dem Tisch oder einem anderen Arbeitsbereich befinden.
  4. Am Ende des Unterrichts ist der Teilnehmer verpflichtet, seinen Platz sauber zu verlassen und die ihm anvertrauten Materialien und Werkzeuge abzugeben. Alle Geräte müssen an dem von den Dozenten angegebenen Ort abgelegt werden.
  5. Nach der Überprüfung des Zustands der anvertrauten Geräte und dem Abschluss der Reinigungsarbeiten wird das Ende des Unterrichts von den Dozenten angesagt.
  6. Die technischen Workshops werden in der Werkstatt durchgeführt. Es besteht die Gefahr, dass die Kleidung der Teilnehmer verschmutzt oder beschädigt wird.
  7. Bei Personen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, insbesondere aufgrund von Behinderungen und Erkrankungen, sollte der Dozent der Werkstatt vor dem Erwerb der Tickets per E-Mail modelarnia@centrumnauki.eu kontaktiert werden, um zu bestätigen, ob die oben genannten Personen sicher am Unterricht teilnehmen können.

KAPITEL V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 12

  1. Personen, die gegen die Bestimmungen der Ordnung verstoßen oder die Anweisungen und Empfehlungen der Dozenten nicht befolgen, sind auf deren Anweisung hin verpflichtet, die Werkstatt sofort zu verlassen.
  2. Die Bestimmungen für die Teilnahme am Unterricht in den pädagogischen Werkstätten ergänzen die AGB des MCN und schließen deren Bestimmungen nicht aus.
  3. In Angelegenheiten, die von diesen Bestimmungen nicht erfasst werden, gelten die allgemein gültigen Bestimmungen.
  4. Die Bestimmungen sind auf der Internetseite https://centrumnauki.eu/ und in den Werkstätten einsehbar.
  5. Das MCN ist berechtigt, diese Bestimmungen zu ändern. Die geänderten Bestimmungen werden auf der Internetseite https://centrumnauki.eu/ veröffentlicht und in den Werkstätten ausgehängt.
  6. Der Administrator der Teilnehmerdaten ist das Maritime Wissenschaftszentrum „Prof. Jerzy Stelmach“ in Szczecin, mit Sitz in Szczecin, ul. Nad Duńczycą 1.
  7. Der Administrator hat einen Verantwortlichen für die Datenverarbeitung ernannt, der per E-Mail iod@centrumnauki.eu oder per Post an die Adresse des Administrators kontaktiert werden kann.
  8. Die Angabe der Daten ist freiwillig, jedoch notwendig für die effektive Übermittlung des Kontaktformulars, das beim Kauf von Tickets ausgefüllt wird, sowie für die Teilnahme an den angegebenen Veranstaltungen.
  9. Der Administrator verarbeitet die Daten nur für Zwecke im Zusammenhang mit der Organisation des Unterrichts.
  10. Die Daten der Teilnehmer werden gemäß Artikel 6(1)(a) der Allgemeinen Datenschutzverordnung vom 27. April 2016 verarbeitet, d.h. auf der Grundlage der Einwilligung der betreffenden Person.
  11. Die Daten, die der Administrator benötigt, um das Anmeldeverfahren für die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgreich durchzuführen, sind der Name der Betreuungsperson, das Alter der Teilnehmer, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse der Betreuungsperson.
  12. Der Administrator kann die erforderlichen Daten weitergeben:
    • an autorisierte Mitarbeiter des Administrators;
    • an Einrichtungen, die Dienstleistungen für den Administrator erbringen;
    • an gesetzlich befugte Stellen, insbesondere an Kontrollbehörden.
  13. Der Administrator sieht nicht vor, Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
  14. Die personenbezogenen Daten werden für den Zeitraum verarbeitet, der zur Erfüllung des oben genannten Zwecks erforderlich ist, und anschließend für den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum archiviert.
  15. Die erhaltenen Daten werden nicht mit automatisierten Entscheidungshilfen, einschließlich Profiling, verarbeitet.
  16. Die betreffende Person hat das Recht auf:
    • Zugang zu ihren persönlichen Daten,
    • ihre Richtigstellung,
    • ihre Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung,
    • Einspruch gegen die Verarbeitung.
  17. Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt, hat der Antragsteller das Recht, eine Beschwerde beim Leiter des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten, ul. Stawki 2, 00-193 Warschau, einzureichen.